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01 Allgemeine Geschäftsbedingungen Versand, Lieferungen per Spedition

1. Geltungsbereich

Für alle Bestellungen über unserer Versandportal durch Verbraucher und Unternehmer gelten die nachfolgenden AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit Weno - Elektroheizungen.

Die Darstellung der Produkte auf unserer WEB-Seite www.weno-elektroheizungen.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. 

Die Darstellungen der Produkte auf unserer WEB-Seite www.elektroheizung-discount24.de sind dagegen rechtlich bindend.

Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:

  • Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert.

3. Lieferbedingungen

Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung bei Weno Elektroheizungen , Europa Allee 22, 54343 Föhren, Deutchland zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: werktags zwischen 07.30 und 17.30.

Wir liefern nicht an Packstationen.

 4. Bezahlung bei Lieferaufträgen/Versandaufträgen

Folgenden Zahlungsarten stehen zur Verfügung:

Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

Nachnahme

Bei Auswahl der Zahlungsart Nachnahme fallen 4% der Rechnungssumme als Kosten an., mindestens jedoch € 25,00. Diese zusätzlichen Gebühren/Kosten werden von der ausliefernden Spedition zur Deckung des Mehraufwands bei Nachnahmesendungen erhoben.

Paypal

Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

Bei Auswahl der Zahlungsart Paypal/Paypal Express fallen zzgl. 0,00 Euro als Kosten an.

Barzahlung bei Abholung

Sie können Ihre Ware bei der Abholung bar bezahlen.

5. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Für Unternehmer gilt ergänzend: Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Sie dürfen die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern; sämtliche aus diesem Weiterverkauf entstehenden Forderungen treten Sie – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache - in Höhe des Rechnungsbetrages an uns im Voraus ab, und wir nehmen diese Abtretung an. Sie bleiben zur Einziehung der Forderungen ermächtigt, wir dürfen Forderungen jedoch auch selbst einziehen, soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. 

7. Transportschäden

Für Verbraucher gilt: Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben. 

8. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.

Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).

Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten. 

9. Haftung

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
  • bei Garantieversprechen, soweit vereinbart
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. 

10. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz. 

02 Allgemeine Geschäftsbedingungen Voll-Service inkl. Montagen 

Allgemeines

Die AGB gelten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen. 

1. Vertragsabschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angaben sind - auch bezüglich der Preisangaben - unverbindlich. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Eigentums- und Urheberrechte an den erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen sowie deren rechnerischen Grundlagen behält sich der Unternehmer vor. Diese Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Unternehmers weder veröffentlicht, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrages unverzüglich an den Unternehmer zurückzugeben. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Zusicherungen von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen, Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages werden vorbehalten, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

2. Bezahlung bei Voll-Service Auftragen

Im Rahmen von Voll-Serviceaufträgen wird die Rechnung bei Inbetriebnahme der neuen Heizung fällig. Mögliche Zahlungarten:

Vorrauszahlung

Sie bezahlen die Rechnung vorab per Überweisung auf unser Geschäftsdkonto

Überweisung

Sie überweisen den Rechnungbetrag bei Inbetriebnahme der neuen Heizung auf unser Geschäftskonto. Ein gültiger Überweisungsträger oder eine Bestätigung der Zahlung bei Online-Überweisungen ist unserem inkassoberechtigten Mitarbeiter vorzulegen. 

Barzahlung

Sie zahlen bei unserem inkassoberechtigten Mitarbeiter nach  Inbetriebnahme der neuen Heizung in bar. 

Paypal

Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter Paypal bei Inbetriebnahme der neuen Heizung. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen.

3. Kosten für nicht durchgeführte Reparatur- oder Instandsetzungsaufträge

Für den Fall, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte oder der Kunde einen vereinbarten Termin schuldhaft versäumt oder der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wird.

3. Termine / Verzug / Gefahrenübergang

Ausführungs- oder Lieferfristen gelten nur dann als vereinbart, wenn dies im Vertrag ausdrücklich geregelt ist.Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten spätestens drei Wochen nach Aufforderung durch den Kunden zu beginnen.Der Unternehmer gerät bei Versäumen einer vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungsfrist nicht in Verzug, wenn die fristgerechte Lieferung oder Fertigstellung aufgrund fehlender Unterlagen die vom Kunden beizubringen sind unterbleibt, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle nicht gewährleistet oder eine eventuell vereinbarte Anzahlung nicht beim Unternehmer eingegangen ist. Bei begründetem Verzug hat der Kundefür die Ausführung oder Lieferung eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, die mit Eingang beim Unternehmer beginnt. Im Falle von Warenversand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Sofern der Unternehmer verpflichtet ist, die bestellte Lieferung bei dem Kunden einzubauen, geht die Gefahr nach Abnahme der bestellten Lieferung auf den Kunden über.

5. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen etc., die keine Bauleistungen sind, sowie für eingebautes Material und verkaufte Waren beträgt 2 Jahre. Für Bauleistungen gilt die VOB. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung am vereinbarten Ort zu prüfen. Weist die Ware offensichtliche Mängel auf oder wurde offensichtlich andere als die bestellte Ware geliefert, so hat der Kunde dies dem Unternehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Bei berechtigter Rüge ist der Unternehmer zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach in seinem billigen Ermessen gestellter Wahl verpflichtet, wobei ihm für die Vornahme der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mindestens eine Frist von drei Wochen einzuräumen ist. Die Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die Ersatzlieferung erneut mangelhaft, so ist dem Unternehmer auf sein Verlangen nochmals die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb von einer weiteren Frist von zwei Wochen einzuräumen. Nur wenn der Unternehmer seinen o.g. Pflichten nicht innerhalb der Fristen nachkommt, ist der Kunde berechtigt, angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Andere Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden nichtzu.

6. Haftung

Bei einer Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Werkunternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmersoder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden, die auf die Verletzung wesentlicher Pflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Werkunternehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung des Unternehmer auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt. Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit. Der Unternehmer haftet nicht für sonstige Schäden aus Verzug und Vermögensschäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben davon unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und/oder Beschränkungen gelten nicht, sofern der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen oder hat.

 7. Eigentumsvorbehalt

Der Unternehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen oder sonstig eingebrachter Teile bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die dem Eigentumsvorbehalt unterfallenden Gegenstände wesentliche Bestandteile eines Grundstücks des Kunden geworden sind, verpflichtet sich der Kunde, bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine, auf Anfrage dem Unternehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurückzuübertragen. Die Demontage und sonstigen damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Werden Vorbehaltswaren mit einem anderen Gegenstand fest verbunden oder verarbeitet, so überträgt der Kunde, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand auf den Unternehmer. Beeinträchtigt der Kunde die vorgenannten Rechte des Unternehmers, so ist er diesem zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im Voraus an den Unternehmer ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MwSt.) Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.

8. Pauschalierter Schadensersatzanspruch

Nimmt der Kunde gelieferte Waren nicht ab oder kündigt der Unternehmer den Vertrag nach Ziff. V dieser AGB, so ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadens beträgt 20% des Auftragswertes. Dem Kunden steht es frei den Nachweis zu führen, dass tatsächlich ein geringerer Schaden eingetreten ist. In diesem Fall besteht ein Schadensersatzanspruch lediglich in Höhe des nachgewiesen Schadens.

9. Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

 

03 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Demontage, den Transport und die Verwertung bzw. Entsorgung von Nachtspeicherheizungen:

AGB Stand Mai  2016

 § 1 Vertragsabschluss

Für den Vertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Abweichende Vertragsregelungen gelten nur, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt sind oder im Rahmen von Sonderaktionen (Sonderpreisaktionen) angeboten und von Weno - Elektroheizungen (im Weiteren Auftragnehmer genannt) bestätigt wurden. 

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages sind folgende Leistungen: Demontage, fachgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung von Nachtspeicherheizungen deutschlandweit, - außer Inseln. 

§ 3 Transport/Verwertung/Entsorgung

Voraussetzungen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.

1. Der Auftraggeber garantiert die freie Zugänglichkeit zu den Altgeräten

2. Die notwenige Belastbarkeit der Transportwege innerhalb von Gebäuden ist durch den Auftraggeber sicherzustellen.

3. Während der Heizsaison müssen Nachtspeichergeräte spätestens einen Tag vor dem Abholtermin vom Stromnetz getrennt werden um auszukühlen.

3. Mehrkosten durch vergebliche An- und Abfahrten durch Nichtbeachtung von Punkt 1 bis 3 bei Abholung oder Wartezeiten hat der Auftraggeber zu tragen, soweit er dies zu vertreten hat.

4. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er über die erforderliche Transportgenehmigung verfügt.

5. Die vom Auftraggeber übergebenen Altgeräte werden vom Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den technischen Möglichkeiten der Verwertung zugeführt und/oder einer zugelassenen Entsorgungsanlage zur schadlosen Entsorgung übergeben.

6. Ggf. erfolgt eine genehmigte Zwischenlagerung der Altgeräte nach Maßgabe der zuständigen Struktur- und Genehmigungsbehörde durch den Auftragnehmer.

7.   Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen Dritten zu übertragen. Der Anspruch des Auftraggebers ist nicht übertragbar

8. Soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Erstellung von „Verantwortlichen Erklärungen" berät, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die den Auftraggeber nicht von seiner Verantwortung befreit.

9.  Mit ihrer Übernahme gehen die Abfälle in das Eigentum vom Auftragnehmer über. Die durch den Auftragnehmer übernommenen Leistungspflichten entbinden den Auftraggeber nicht von der rechtlichen Verantwortung für die zu entsorgenden Stoffe.

§ 4 Zeitliche Abwicklung der Aufträge

1. Der Auftragnehmer wird im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die Abholung der Altgeräte wie vereinbart durchführen. Unwesentliche Abweichungen vom vereinbarten Termin begründen keinerlei Ansprüche gegen Auftragnehmer.

2. Die Pflicht zur Vertragserfüllung ruht, wenn aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aussperrung usw.) die Erfüllung nicht wie vorgesehen erfolgen kann.

3. Gleiches gilt, wenn bestehende bzw. geplante Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten unvorhersehbar nicht mehr oder nicht mehr im ausreichenden Maß zur Verfügung stehen.

4. Bei einer Verzögerung über den üblichen Rahmen, die der Auftragnehmer zu vertreten ist, hat der Auftraggeber das Recht, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf den Vertrag zu kündigen. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Die Terminvereinbarung erfolgt nach freier Disposition durch den Auftragnehmer, da die Abholung im Rahmen von Sammeltransporten erfolgt.

§ 5 Entgelte

1. Preise: Abholung frei Haus/Baustelle, Abtransport und Verwertung für normale Nachtspeicheröfen mit Blechgehäuse ohne Kacheln, bis max. 285 kg

2. Endverbraucherpreise, incl. 19% ges. Mw.-St.

Grundpreis A (Teil-Service): € 145,00 Abholung fertig verpackter Geräte ab Bordsteinkante (d.h. Gehäuse-Öffnungen staubdicht verschlossen)

Grundpreis B (Voll-Service): € 195,00 inkl. fachgerechter Demontage, Transport innerhalb und außerhalb von Gebäuden;

3. Etagenzuschlag pro Altgerät: Es werden keine Etagenzuschläge erhoben

4. Aktionspreise: Im Rahmen von zeitlich begrenzten Sonderpreisaktionen bietet der Auftragnehmer die Entsorgung im Austausch gegen neue Weno – Elektroheizkörper zu abweichenden Preisen oder "ohne zusätzliche Berechnung" an. Im Rahmen von Sonderaktionen gelten die Voraussetzungen aus § 3 und § 4 dieser AGB.

5. Für gemauerte Nachtspeicheröfen, kachelverkleidete Geräte oder Geräte die auf Grund von Größe und Gewicht an Ort und Stelle zerlegt und in Teilen abtransportiert werden müssen erfolgt die Berechnung nach Aufwand, - auf Grund individueller Angebote.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die infolge höherer Gewalt, einschließlich Streik und Aussperrung, entstehen. Die Haftung ist in den Fällen der Verpflichtung zum Schadensersatz der Höhe nach auf die vertraglich vereinbarte Vergütung beschränkt. Ausgenommen davon ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vom Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen. 

§ 7 Widerrufrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben zu. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.

§ 8 Änderungen, Ergänzungen,

1. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Dies gilt auch für den etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder unvollständig sein, so wird durch diese Unwirksamkeit die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Unwirksame bzw. unvollständige Bestimmungen sind durch solche Bestimmungen zu ersetzen oder zu ergänzen, die durch Auslegung des im Übrigen Vertragstext niedergelegten Parteiwillens dem wirtschaftlichen Ziel am ehesten entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Lücke. 

§ 9 Schlussbestimmungen

Sind Sie Unternehmer, dann gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen unser Geschäftssitz.

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