Neue Bestimmungen für elektrische Raumheizgeräte.
Die Erp Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282
Zusammenfassung: Für elektrische Raumheizgeräte müssen ab dem 1. Januar 2018 die Verordnung (EU) 2015/1188 und ihre Ergänzung (EU) 2016/2282 angewandt werden. Damit gelten für Hersteller und Händler neue Bestimmungen - insbesondere hinsichtlich der Produktinformationen und des Jahresnutzungsgrads von Raumheizungen Download Whitepaper TÜV-Süd
VERORDNUNG (EU) 2015/1188 DER KOMMISSION vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten Download
Verordnung (EU) 2015/1188 – Umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten Anwendung Download
Produktinformation zum Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad gem. Ökodesing-Richtlinie EU-Verordnung 2015/1188 Download